Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen


Leistungsbeschreibung


Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. 

Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Externer LinkFührungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Hierzu benötigen Sie:

  • Ihren Externer LinkPersonalausweis oder Ihren Externer Linkelektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ihre 6-stellige PIN.
  • Ein geeignetes Externer LinkSmartphone oder ein Externer LinkKartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose Externer LinkAusweisApp2.
  • Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.

Sollten Sie das Online-Portal nicht nutzen wollen, finden Sie unter den nachfolgenden Links Informationen zum klassischen Antragsverfahren: