Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Hierzu benötigen Sie:
- Ihren
Personalausweis oder Ihren
elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes
Smartphone oder ein
Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose
AusweisApp2.
- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.
Sollten Sie das Online-Portal nicht nutzen wollen, finden Sie unter den nachfolgenden Links Informationen zum klassischen Antragsverfahren: